Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV

Betriebssicherheitsverordnung soll neu gefasst werden

arbmittv

Die seit 2002 bestehende Betriebssicherheitsverordnung soll laut Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales neu gefasst werden. In Zukunft wird die Verordnung dann folgende Bezeichnung haben: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV)“

Ziel der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung ist, EU-Recht besser umzusetzen, Doppelregelungen zu beseitigen (Explosionsschutz, Prüfung von Arbeitsmitteln), der Abbau von Bürokratiekosten, usw.

Umfassende Informationen sowie den Verordnungsentwurf können Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen: Neue Betriebssicherheitsverordnung.
Darüber hinaus können Sie dort Ihre Stellungnahme zur neuen Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung (ArbmittV) abgeben!