Übersicht über neue und geänderte BGVR Vorschriften März 2013

BGVR Vorschriften März 2013

Inhaltsverzeichnis

Im März gibt es Änderungen in folgenden BGVR Vorschriften:

  • In der BGI 527 – Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
  • In der BGI 5016 – Spielstätten – sicher und erfolgreich.
  • In der BGI/GUV-I 8664 – Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik.

Im Einzelnen sieht das wie folgt aus:

BGI 527

In der BGI 527 wird darauf eingegangen, wie wichtig regelmäßige Unterweisungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Es werden Tipps zur Herangehensweise an die Unterweisungen gegeben. Des Weiteren wird auf Hilfsmittel und auf Anlässe für die richtige Unterweisung hingewiesen. Es wird noch einmal auf Verhaltensregeln für den Unterweisenden hingewiesen, auch darauf, dass ein Unterweisungsnachweis zu führen ist.

BGI 5016

Die BGI 5016, befasst sich mit der Arbeitssicherheit in Spielstätten. Im Einzelnen mit der Organisation und den sicheren Betrieb von Spielstätten. Weiter gibt es einige Tipps zum vermeiden von Konflikten, zwischen Kunden und Personal. Unter anderem werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Angelegenheiten die den Arbeitsschutz betreffen, auch in die Hände von verantwortungsvollen Mitarbeitern legen können. Da Sie in Spielstätten immer wieder mit Überfällen rechnen müssen, wird in der BGI 5016 noch einmal auf das Verhalten bei Raubüberfällen eingegangen. Es werden ihnen und oder ihren Mitarbeitern Verhaltensregeln nahe gelegt um zuerst das Leben und die Gesundheit der Angestellten zu schützen und den Räuber anhand von speziellen Merkmalen zu identifizieren.

BGI/GUV-I 8664

Die BGI/GUV-I 8664 regelt die Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik. Neue Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erfordern neue Herangehensweisen für Rettungskräfte. Diese werden in der BGI/GUV-I 8664 beschrieben. Es wird unter anderem darauf eingegangen, dass es bei Hochvoltbatterien noch nach Stunden zu Bränden kommen kann. Bei solchen Batterien kann es sich um Gefahrengüter handeln. Diese müssen gesondert behandelt werden. Des Weiteren ist auf die Vorschriften zur Rettung von Personen aus PKW zu achten. Auch wird die „Auto“ Regel zum Erkunden von Unfallstellen bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben erläutert:

  • A wie austretende Betriebsstoffe.
  • U wie Unterboden, Motor und Kofferraum erkunden.
  • T wie Tankdeckel öffnen, um sicher zu gehen, dass es sich um einen Alternativ-Antrieb handelt.
  • O wie Oberfläche absuchen, ob zum Beispiel eine Abgasanlage vorhanden ist.